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Verfasst am: 14.06.2009, 11:13 Titel: Behördliche Bestimmungen für eigene Praxis
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dreamlike
Anmeldedatum: 14.06.2009 Beiträge: 2
Verfasst am: 14.06.2009, 11:13 Titel: Behördliche Bestimmungen für eigene Praxis
Hallo zusammen,
ich hoffe mein Beitrag steht hier richtig, ansonsten würde ich den zuständigen Moderator bitten, diesen Beitrag in die richtige Kategorie zu verschieben
Es geht um folgendes:
Ich möchte mich gern mit Meridian-Energetischer-Therapie selbständig machen und zwar in meinem eigenen Haus. Ein Praxisraum ins verfügbar.
Jetzt meine Frage: Unterliege ich irgendwelchen behördlichen Bestimmungen wie der Praxisraum gestaltet sein muß. Muss feuerfeste Tapete an der Wand sein (siehe Ärzte), muss eine Kundentoilette vorhanden sein, Notausgang usw. usw.
Es geht also nicht um die eigentliche Tätigkeit sondern vielmehr um das ganze Drum und Dran um keinen Ärger zu bekommen.
Es wäre super nett, wenn mir jemand antworten könnte
P.S. Eine Anfrage beim Dachverband geistiges Heilen hat mir leider nichts gebracht, da diese bis zum 30. Juni in Urlaub sind.
habe letzt im TV den bekannten Heiler aus Frankfurt, Herrn Drossinakis, gesehen. Soweit aus dem Bericht zu entnehmen war, hat er im Wohnzimmer geheilt, alles was er bereitstellte war ein Stuhl.
Ohne Gewähr
liebe grüße runa _________________ Das Licht Deines wahren Wesens strahlt von Deinem Mittelpunkt aus und je tiefer Du schaust, umso mehr wirst Du entdecken, denn in Dir befindet sich die Quelle der Weisheit, des Verstehens und des Erwachens. Du brauchst sie nur zu berühren. (Thich Nhat Hanh)
in Deutschland scheint ja wieder einmal alles super genau genommen zu werden (feuerfeste Wand?),..
Hier in Österreich brauchst Du nur einen Gewerbeschein sonst nichts. Nach Anmeldung des Gewerbes (blöder Name) schaut dann der nette Herr vom Finanzamt vorbei. Allerdings darf ich meine Praxis nicht Praxis nennen, das bleibt den Ärzten vorbehalten.
Vielleicht haben sich die Bestimmungen aber innerhalb der letzten Jahre geändert. Aber da Du ja eh ein Deutscher bist, ist es sowieso wichtig, die deutschen Bestimmungen zu erkunden.
du gehst mit deiner Gewerbe-Anmeldung (kostet bei uns 10 Euro) zum Rathaus und meldest dich an. Das Rathaus meldet deine Gewerbeanmeldung dann an das zuständige Finanzamt weiter und du bekommst eine Steuernummer. Einfache Ausgaben/Einnahmenrechnung hat bei mir gereicht.
Also mich hat niemand nach einem Raum, Stellplätzen etc. gefragt.
Wenn du die Frage der Krankenversicherung für dich geklärt hast, dann steht deiner Neueröffnung, meine ich, nichts mehr im Weg. Na ja, und wenn einer auf das "örtchen" muss, damit er ruhig liegen kann, wird ja auch kein Problem sein
Eine Gewerbe-Abmeldung kostet auch 10 Euro und läuft genauso problemlos.
Wünsche dir viel Erfolg!
liebe grüße runa _________________ Das Licht Deines wahren Wesens strahlt von Deinem Mittelpunkt aus und je tiefer Du schaust, umso mehr wirst Du entdecken, denn in Dir befindet sich die Quelle der Weisheit, des Verstehens und des Erwachens. Du brauchst sie nur zu berühren. (Thich Nhat Hanh)
also ich heile weder mit dem Herzen, noch mit dem Kopf. Ich heile mit den Geistern, die durch mich wirken. Und das ist mir im Kopf sehr genau bewußt.
Und die Geister wirken nur durch mich, weil ich im Herzen bin. Ansonsten würden sie warten, bis ich (wieder) so weit bin, im Herzen zu sein.
Außerdem ist das mit Dem Herzen so: Es ist für den Heiler das Zentrum. Die Heilkraft wirkt aber durch das Solarplexus (was die wenigsten "intuitiven" Heiler wissen). Und im Weiteren wird's dann eh komplex. Aber für'S erste reicht es schon zu wissen, da ein Heiler im Herzen zentriert sein sollte. Und in seinem Kopf sollte sich bitte auch was bewegen *ggg*
Verfasst am: 15.08.2010, 23:31 Titel: Re: Praxis nicht erforderlich!
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Yakate
Anmeldedatum: 05.05.2008 Beiträge: 197
Verfasst am: 15.08.2010, 23:31 Titel: Re: Praxis nicht erforderlich!
Hallo
Übrigens dürfen nur Ärzte, Psychologen dun Heilpraktiker eine "Praxis" haben, weil eine Praxis medizinisches Wirken assoziiert. Außerdem dürfen nur Juristen rechtliche Beratung leisten. Das ist mit der Juristerei nämlich ähnlich, wie mit der Medizin. Nur so mal neben bei, als Tipp. Also: Nenn's bitte nicht Praxis!
Verfasst am: 16.08.2010, 09:03 Titel: Praxis Begriff
Hallo Jan,
das Wort Praxis nicht zu verwenden ist nur bedingt richtig.
Begriffe wie "Heilpraxis“ oder „Reikipraxis" sind nicht erlaubt.
Aber „Heilerpraxis“, „Praxis für geistiges Heilen“ oder „Praxis für spirituelles Heilen“ sind erlaubt.
Wenn die schreiben, das man sich so nennen darf, bedeutet das automatisch, das man dann nur noch in deren Grenzen arbeiten kann. Also lautet mein Rat: Finger weg von diesem Verein!
Da kommt dann am Ende noch jemand, und möchte dein "Anerkennung" sehen oder entscheidet, das du anders arbeitest und deshalb doch nicht als "Geistheiler" im Sinnes dieses Urteil giltst und deshalb auch kein "Geistheiler-Praxis" haben darfst..
Wenn du schon juristische Tipps gibst, solltest du dich in der Juristerei bitte ein bissel mehr auskennen. Da gibt es nämlich auch Fallen in die man tappen kann.
Danke, und deshalb nochmals mein fundierter Rat: Nenn's nicht Praxis.
Alles Liebe
Jan
P.S: Der DGH hetzt gegen "ausländische" und frei arbeitende Kollegen und hat einen "Kodex", dem ich als Heiler nicht zustimmen kann. Er tut so, als hätte er etwas bewirkt und dabei haben das alles private Leute für sich selbst durchgefochten. Und der DGH tut jetzt so, als wäre es ihr Erfolg und als würden sie alle Geistheiler vertreten. Typisch aufgeblasenes Ego halt.
Auf das Thema bezogen: Ihre Ratschläge beziehen sich auf Handeln in ihrem Rahmen. Und das ist für freie wirkende Heiler eher ein Risiko, als eine gute Beratung.
damit hier kein falscher Eindruck entsteht, erkläre ich die Falle des DGH's nochmals am konkreten Beispiel:
dreamlike macht sich also ein Schild "geistheilerische Praxis" und behandelt dann Meridiane. Dann lauern folgende Fallen, die der DGH so formuliert:
Zitat:
Ein Heiler weist seine Patienten vor Beginn der Behandlung ausdrücklich schriftlich gegen Unterschrift oder durch einen gut sichtbaren Aushang darauf hin, dass sein Tun kein Ersatz ist für die Tätigkeit von Ärzten und Heilpraktikern.
Das fehlen eines solchen Schildes wäre also Falle Nr. 1.
Zitat:
Ein Heiler stellt keine Diagnosen! Auch die Erklärung einer Krankheit mit nicht medizinischen Ursachen (frühere Leben, Besetzungen, Energieblockaden etc.) ist eine Diagnose. Behalten Sie solche Erkenntnisse für sich.
Der Kommentar "Dein Gallen-Meridian ist aber ganz schön leer!" wäre also Falle Nr. 2.
Auf der Seite lauern noch andere Fallen, von denen ich nur die 2 größten raus gepickt habe.
Nun zu Falle Nr. 3: Die Meridian-behandlung fällt nicht unter die Methoden, die der DGH als Geistheilung aufzählt. Sprich, wenn jemand an den Meridianen arbeitet, gelten die ganzen "Ratschläge" des DGH's überhaupt nicht.
Schraubt sich dreamlike also ein Schild mit "... Praxis" an die Wand, weil im Heilerforum hieß es ja, das sei ok, dann kann das richtig schief gehen. Und deshalb sollten man mit juristischen Ratschlägen sehr sorgsam umgehen. Sowas geht nämlich schnell nach hinten los
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